Die Leistung von „Hausverwaltung-discount.com“ besteht in der Vermittlung
eingehender Anfragen nach Hausverwaltungs- und Facilitymanagement-Leistungen
an Netzwerkpartner (Hausverwaltungen, Facilitymanager) in räumlicher
Nähe zum jeweils
zu betreuenden Objekt. Jeder Netzwerkpartner kalkuliert eigenverantwortlich
sein Angebot für den jeweiligen Anfrager und erbringt seine Leistung in
eigenem Namen und für eigene Rechnung.
Schadenersatzansprüche wegen Schlechtleistung
(positive Vertragsverletzung), wegen Mangelfolgeschäden, wegen Verschulden bei
Vertragsschluss, wegen unerlaubter Handlung sowie wegen der Verletzung von
vertraglichen oder gesetzlichen Nebenpflichten können nur nach Maßgabe der
nachfolgenden Punkte A und B geltend gemacht werden :
A. B & P haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung der B & P oder auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen, in vollem Umfang. B & P haftet weiterhin für
Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit in
vollem Umfang, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung
von B & P, eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
beruhen.
B. Für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
haftet B & P dem Nutzer dem Grunde nach. Der Höhe nach haftet B & P in
diesen Fällen für den Schaden, der bei Vertragsschluss vorhersehbar war oder
vorhergesehen werden musste. Für die leicht fahrlässige Verletzung
unwesentlicher Vertragspflichten haftet B & P Unternehmern gegenüber
nicht.
Der anfragende Eigentümer bzw. der interessierte
potentielle Netzwerkpartner erklärt mit dem Absenden einer Anfrage bzw. Bewerbung
sein Einverständnis,
dass die übermittelten Informationen durch „Hausverwalterscout.com“/Firma B & P
und von ihr bestimmte Dritte unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen
verarbeitet werden dürfen.
Sofern der Nutzer (Anfrager/Netzwerkpartner) Kaufmann im Sinne des HGB ist,
ist
Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten.
Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen
davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt,
die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten
kommt. Dies gilt gleichermaßen für eventuelle Regelungslücken.