|
Nebenkostenabrechnung - von Hausverwaltung-discount.de
Im Mietverhältnis sind
Nebenkosten beispielsweise Abgaben für Strom, Wasserversorgung, Entwässerung,
Betriebskosten für Aufzüge, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Gartenpflege,
Schornsteinreinigung, Hauswart und Heizung. Die Nebenkosten sind jährlich
abzurechnen. Die Grundlage für die Abrechnung ist die Betriebskostenverordnung
(BetrKV § 1 Betriebskosten / BetrKV § 2 Aufstellung der Betriebskosten).
Das BGB geht in den §§ 535, 556 Abs. 1
davon aus, dass die Nebenkosten grundsätzlich vom Vermieter getragen werden,
also durch die vereinbarte Miete abgegolten sind. Abweichung hiervon, Umlegung
auf den Mieter, soweit sie nicht gesetzlich bestimmt oder zulässig sind
(HeizkostenV, §§ 556 a Abs. 2, 560 BGB) bedürfen einer gesonderten
Vereinbarung.Diese Vereinbarung muss hinreichend bestimmt sein, damit der Mieter
Art und Umfang der Belastung erkennen kann. Pauschale Umlage der "Nebenkosten"
oder der "Nebenkosten/Betriebskosten" reicht grundsätzlich nicht aus.
Lassen
Sie sich beraten über eine Nebenkostenabrechnung.
ZUR
STARTSEITE
|