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Nebenkostenabrechnung

 

 


Nebenkostenabrechnung  - von Hausverwaltung-discount.de

Im Mietverhältnis sind Nebenkosten beispielsweise Abgaben für Strom, Wasserversorgung, Entwässerung, Betriebskosten für Aufzüge, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Gartenpflege, Schornsteinreinigung, Hauswart und Heizung. Die Nebenkosten sind jährlich abzurechnen. Die Grundlage für die Abrechnung ist die Betriebskostenverordnung (BetrKV § 1 Betriebskosten / BetrKV § 2 Aufstellung der Betriebskosten).

Das BGB geht in den §§ 535, 556 Abs. 1 davon aus, dass die Nebenkosten grundsätzlich vom Vermieter getragen werden, also durch die vereinbarte Miete abgegolten sind. Abweichung hiervon, Umlegung auf den Mieter, soweit sie nicht gesetzlich bestimmt oder zulässig sind (HeizkostenV, §§ 556 a Abs. 2, 560 BGB) bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.Diese Vereinbarung muss hinreichend bestimmt sein, damit der Mieter Art und Umfang der Belastung erkennen kann. Pauschale Umlage der "Nebenkosten" oder der "Nebenkosten/Betriebskosten" reicht grundsätzlich nicht aus. 

Lassen Sie sich beraten über eine Nebenkostenabrechnung.


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