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Wohngeld
von Hausverwaltung-discount.de
Wohngeld nennt man in Deutschland die Unterstützung des Staates für
Bürger, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete oder zu
den Kosten selbst genutzten Wohneigentums erhalten.
Die Zahl der Haushalte mit Wohngeldunterstützung stieg im Jahr 2002 gegenüber
den letzten Jahren stark an und liegt bei über 3,1 Millionen. Das entspricht
etwa 9 Prozent aller Haushalte. (beim Wohngeld)
Die Gesamtausgaben für das Wohngeld betrugen im Jahr 2002 bundesweit rund 4,5
Milliarden Euro. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch lag bei 127
Euro.
Die gesetzlichen Regelungen über die Gewährung von Wohngeld (Wohngeldgesetz
u.a.) gelten als besondere Teile des Sozialgesetzbuches (s. Art. II § 1 SGB I). Dem
entsprechend gelten für das Verwaltungsverfahren einschließlich des Schutzes der
Sozialdaten neben den speziellen wohngeldrechtlichen Vorschriften die
allgemeinen Verfahrensvorschriften des SGB X, nicht wie oft irrtümlich
angenommen das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
in Verbindung mit dem Bundesdatenschutzgesetz bzw.
Landesdatenschutzgesetzen. Wohngeld Stellen der Kommunen sind Sozialleistungsträger im Sinne des
Sozialgesetzbuches.
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